HATEC CYCLEPARTS|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über den Onlineshop von Hatec Cycleparts e.K.,
vertreten durch den Geschäftsführer: Kai Hamacher, 97828 Marktheidenfeld, Ulrich Willer-Straße 2a, Telefon: 0049 (0) 9391 607 948 - 1 , E-Mail: info@hatec-cycleparts.de
Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen i.S.d. des § 13 BGB, Unternehmer sind Personen i.S.d. § 14 BGB.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Einbeziehung von AGB eines Kunden, die unseren AGB widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Entgegenstehende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Produkte im Onlineshop stellt keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt vielmehr in der Weise zustande, dass der Kunde mit seiner Bestellung, die durch Anklicken des Button „kostenpflichtig bestellen“ ausgelöst wird, ein verbindliches Kaufangebot abgibt. Der Kunde erhält nach Eingang des Kaufangebots eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Der Kaufvertrag über das vom Kunden bestellte Produkt kommt erst zustande, wenn wir dem Kunden ausdrücklich per E-Mail die Annahme des Kaufangebots erklären oder das gekaufte Produkt – auch ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versenden.
3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise mit Rechnung per Vorkasse oder per PayPal. Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse“ nennen wir unsere Bankverbindung in unserer Bestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Versandkosten.
Die Versandkosten ergeben sich aus Größe und Gewicht des jeweiligen Produkts und Paketes.
Die Höhe der entstehenden Versandkosten wird auf der "Einkaufswagen" Seite ausgewiesen.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung
Wir liefern ausschließlich im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. Sofern nicht anders vereinbart, bringen wir die gekauften Produkte innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand und liefern an die vom Kunden angegebene Adresse. Etwa angegebene Liefertermine sind nicht verbindlich, es sei denn wir bestätigen Fixtermine ausdrücklich schriftlich.
Beim Versendungskauf an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt ab Lager oder Produktionsort. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer über. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Anlieferung an ihn auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die Bestimmung der Versandart bleibt uns in diesem Fall vorbehalten, Versicherungen erfolgen nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Weitergehende Ansprüche wegen Annahmeverzug bleiben unberührt. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar. Ist die Nichteinhaltung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von uns zu vertretender Ereignisse (Streik, extreme Witterungserscheinungen, Naturereignisse, terroristische Anschläge) unmöglich oder übermäßig erschwert, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend und wie werden für die Dauer der Verhinderung von der Lieferpflicht befreit. Der Kunde darf die Entgegennahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch die Zulieferer für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir informieren Sie über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bzw. die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
• Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung nicht zulässig.
• Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
• Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
• Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, hat der Kunde, der Verbraucher ist, solche Fehler sofort bei dem Zusteller anzuzeigen und mit uns unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere für die Gewährleistungsansprüche des Kunden keinerlei Konsequenzen. Der Kunde hilft aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Keine Sachmängel sind gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß sowie Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der fehlerhaften Montage – Ausnahme fehlerhafte Montageanleitung – nach Gefahrübergang entstehen.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Verbraucher haben uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Feststellung eines offensichtlichen Mangels schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassen der Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Angaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Unternehmer haben uns offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens drei Werktage ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Übernahme verpackter Waren an den ersten Spediteur / Versender gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Menge und einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung.
Für Mängel wird zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter den Voraussetzungen des § 634 BGB geleistet. Eine Nachbesserungsfrist von 30 Kalendertagen gilt als angemessen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Anspruch auf Ersatzlieferung entfällt, wenn die ursprünglich gekaufte Ware unabhängig von dem bestehenden Mangel, z. B. wegen einer schuldhaft unsachgemäßen Montage oder einem schuldhaft unsachgemäßen Umgang, beschädigt ist, es sei denn der Kunde ersetzt den von ihm durch den/die unsachgemäßen Umgang/unsachgemäße Montage verursachten Schaden. In dem Fall, dass eine Ersatzlieferung ausscheidet hat der Kunde nur die weiteren zur Verfügung stehende Gewährleistungsansprüche, nämlich Nachbesserung, Minderung und Rücktritt, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind. Im Falle des Rücktritts ist die durch eine Beschädigung eingetretene Wertminderung durch den Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungenauszugleichen.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Anwendbarkeit zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährung nicht erneut.
Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Sachmängelansprüche sind bei unerheblichen Mängeln und unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Bestellungen nach individuell ausgewähltem Farbmuster.
Sachmängelansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen haften wir wie folgt beschränkt:
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Auf Verträge zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Ihnen und uns Würzburg.
Bei einer Streitigkeit, die in den Zuständigkeitsbereich eines Amtsgerichts fällt, ist somit das Amtsgericht Würzburg zuständig.